Navigation überspringenSitemap anzeigen

Kassensysteme kaufen und die Effizienz steigern

Klassische Kassen sind vor allem in der Gastronomie und im Einzelhandel unverzichtbar – kaum ein Betrieb kommt heutzutage noch ohne sie aus. Mittlerweile unterliegen auch diese Branchen der Digitalisierung: Moderne Kassensysteme müssen her. Sie steigern die Effizienz und beschleunigen die Kundenabwicklung. Aber auch die erhöhte Sicherheit, einfache Statistiken und Abrechnungen sowie der bessere Überblick sprechen für moderne Kassen.

Wo Kassen früher lediglich ein sicherer Aufbewahrungsort für Bargeld waren, erfüllen sie heutzutage also wesentliche warenwirtschaftliche Aufgaben. Wir, das Team von Korte Bürotechnik in Warburg in der Nähe von Bad Driburg, Wolfhagen und Korbach, sind als Fachhandelspartner für Abrechnungssysteme seit mehr als 30 Jahren in Handel und Gastronomie tätig. Wenn Sie Kassensysteme kaufen möchten, sind Sie bei uns richtig.

Kassensysteme kaufen in Warburg

Wenn Sie geschäftlich mit Geld zu tun haben, finden Sie bei uns verschiedenste Kassensysteme und Registrierkassen, die Ihnen den Arbeitsalltag erheblich erleichtern werden. Aus preislicher Sicht gibt es dabei große Unterschiede. Wir bieten Ihnen als Meisterbetrieb aus dem Raum Kassel und Paderborn von der einfachen Registrierkasse bis hin zum vernetzten Kassensystem eine persönliche Betreuung und kompetente Beratung, dank der Sie sich mühelos für das passende Produkt entscheiden können. Ab sofort erledigen Sie alle Geschäftsvorgänge in einem System, das nahtlos integriert ist: Durch die Anbindung an eine intelligente Kassensoftware wird Ihr Kassensystem zum intelligenten Helfer, der Sie mit Leichtigkeit durch den Arbeitsalltag begleiten wird. Wenn Sie Kassensysteme kaufen möchten, sollten Sie daher nicht zögern, sich an unser Team in Warburg zu wenden. So können auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden Fachkompetenz profitieren!

Die gesetzlichen Anforderungen zur Verhinderung von Manipulationen an elektronischen Kassensystemen werden immer weiter verschärft. Nach den in den letzten Jahren bereits umgesetzten Verwaltungsvorschriften zu GDPdU und GoBD, erreichen die Vorgaben mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ ab 01.01.2020 eine neue Stufe.

Das Kassengesetz fordert ab 01.01.2020:
  • Aufzeichnungspflicht
    jeder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall und andere Vorgänge müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden.
  • Zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
    ein elektronisches Aufzeichnungssystem muss durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, welche aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle (DSFinV-K 2.0) besteht.
  • Meldepflicht
    Anmeldung des elektronischen Aufzeichnungssystems beim zuständigen Finanzamt mit: Name des Steuerpflichtigen, Steuernummer, Seriennummer, Datum …
  • Belegpflicht
    Beleg über den Geschäftsvorfall muss ausgestellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Zum Seitenanfang