Überbrückungshilfe III Finanzielle Unterstützung jetzt beantragen!
Gesellschaft und Wirtschaft stehen durch hohe Corona-bedingte Umsatzausfälle immer noch vor immensen Herausforderungen.
Um noch mehr Unternehmen mit solchen Ausfällen finanziell zu unterstützen, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ihre Überbrückungshilfen verlängert und vereinfacht sowie den Katalog der förderfähigen Projekte erweitert.
Nun können auch Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.
Die Förderung von Investitionen im Rahmen der Überbrückungshilfe III kann demnach, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unten), u. a. für folgende Produkte beantragt werden:
- Stationäre Kassen
- Mobile Bestellterminals
- Drucker
- Multifunktionssysteme
Wichtig für eine Förderung sind auch die digitalen Bausteine, wie z.B. eine Datev-Kassenanbindung, kontaktlose Zahlung und Aufbau oder Erweiterung eines Onlineshops.
Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und nutzen Sie Ihre Chance auf Unterstützung: Je nach Umsatzeinbußen können bis zu 100 Prozent der Fixkosten erstattet werden!
Der Antrag ist bis zum 31. August 2021 über einen prüfenden Dritten einzureichen, z.B. Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im FAQ zur Überbrückungshilfe III: FAQ Überbrückungshilfe
Sie haben eine Frage zur Überbrückungshilfe III? Finden Sie hier die passende Antwort!
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020 (Fördergrenze entfällt für Unternehmen, die direkt von Schließungsanordnungen betroffen sind, wie z.B. in Einzelhandel oder Gastronomie, sowie Unternehmen aus der Reisewirtschaft und des Großhandels!)
- Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Inländische Betriebsstätte oder Sitz in Deutschland
- Unternehmensgründung vor dem 1. Mai 2020
- Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent je Monat im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019
Wichtig: Haben Sie November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind Sie für diese Monate nicht antragsberechtigt.
Was wird gefördert – und wie hoch liegt die Förderung?
- Mit der Überbrückungshilfe III können in bis zu acht Monaten (November 2020 bis Juni 2021) betriebliche Fixkosten bezuschusst werden
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von den Umsatzeinbrüchen im Vergleich zu den entsprechenden Monaten im Referenzjahr 2019 – bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet werden
- auch Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro können als erstattungsfähig anerkannt werden
- Der maximale Zuschuss beträgt 1,5 Mio. Euro pro Fördermonat (verbundene Unternehmen 3 Mio. Euro pro Fördermonat)
Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität und Vollständigkeit dieser Webseite und geben keine Garantie für eine Förderung. Alle Angaben und Informationen haben wir lediglich anhand der Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de für Sie gesammelt und zusammengestellt.